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Kundenticker:

Seit Juni 2012 beim EBVZ möglich: Der kostenfreie Basiseintrag im elektronischen Branchenverzeichnis

 

Melle, 26. Juni 2012 - Gewerbetreibende und Firmenbesitzer sollten sich regelmäßig die Frage nach dem Erfolg der eigenen Werbemaßnahmen stellen. Sollen Anzeigen im Fach- oder Stadtmagazin geschaltet werden, macht Werbung im Internet Sinn? Wo soll das Marketing- und Werbebudget am besten investiert werden, und, kommen dadurch mehr Aufträge zustande? Das elektronische Branchenverzeichnis EBVZ erleichtert seit Juni 2012 Firmenkunden diese Entscheidung. Mit dem kostenfreien Basiseintrag (http://www.ebvz.de/kostenfreier_basiseintrag.html) kann das Unternehmen für drei Monate unverbindlich und ohne weitere Verpflichtungen in das Gewerbe- und Branchenportal EBVZ eingetragen werden. Nach diesen drei Monaten entscheiden die Verantwortlichen in der Firma dann, ob sie den Eintrag weiterführen möchten.

„Über unsere Web-Controlling Auswertungen sehen wir sehr genau, wie oft in bestimmten Branchen gesucht wird. Trotzdem, so haben unsere Mitarbeiter aus dem EBVZ Service Team uns mitgeteilt, wünschen sich potentielle Neukunden eine mehrmonatige Testphase. In dieser Phase kann u.a. festgestellt werden, ob mehr Kunden-Anfragen per E-Mail oder Telefon hereinkommen. Sollte dies der Fall sein, dann kann ohne weiteren Aufwand der kostenfreie Basiseintrag in einen kostenpflichtigen Eintrag umgewandelt werden“. Natürlich sind beim kostenpflichtigen Eintrag mehr Leistungen enthalten als beim kostenfreien Basiseintrag. „Unsere Kunden können nach dem Testzeitraum Leistungen wie die Integration eines QR-Codes, die Teilnahme an unseren Aktionen im Social Web oder die Angabe von mehreren Branchen oder die Aufnahme eines animierten Logos hinzubuchen. Ebenfalls möglich ist die Platzierung als ‚priorisierter Eintrag‘ oder die Listung im EBVZ – Kundenticker“.